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Informationen zur Listenführung und Ansprechpartner

Auf Grundlage der Brandenburgischen Bauordnung vom 19.05.2016 – veröffentlicht im Gesetz und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Nr. 14 vom 20.05.2016 – ist die Einhaltung der Anforderungen an die Standsicherheit, den Brand-, Schall- und Erschütterungsschutz unter bestimmten Bedingungen nachzuweisen (§ 66 Abs. 1 BbgBO – Bautechnische Nachweise). In der Regel schließt die Bauvorlageberechtigung nach § 65 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 4 die Berechtigung zur Erstellung der bautechnischen Nachweise mit ein. Abweichend hierzu muss allerdings für die in § 66 Abs. 2 genannten Bauvorhaben sowohl der Nachweis für Standsicherheit als auch der Nachweis für Brandschutz von einer Person erstellt werden, die die in § 66 Abs. 2 genannten Voraussetzungen erfüllt und in die entsprechende Liste eingetragen ist. Die Listen zur Eintragung der Nachweisberechtigung für Tragwerksplanung und Brandschutz werden gemäß § 66 Abs. 5 BbgBO von der Brandenburgischen Architektenkammer und der Brandenburgischen Ingenieurkammer gemeinsam geführt. Dabei wird jeweils eine Teilliste bei der Brandenburgischen Ingenieurkammer und bei der Brandenburgischen Architektenkammer geführt. Die auf dieser Webseite zusammengeführten Listen ergeben die gemeinsame Liste.

Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)

Brandenburgische Ingenieurkammer
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Brandenburgische Architektenkammer
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Schlaatzweg 1
14473 Potsdam
Bundesrepublik Deutschland
Kurfürstenstraße 52
14467 Potsdam
Bundesrepublik Deutschland
Ansprechpartnerin:
Frau Ramona Nicolai
Ansprechpartnerin:
Dipl.-Arch. Beate Wehlke, Geschäftsführerin
Fon: 0049-331-74318-13
Fax: 0049-331-74318-30
E-Mail: info@bbik.de
https://www.bbik.de/
Tel.: 0049-331-27591-0
Fax: 0049-331-27591-11
E-Mail: info@ak-brandenburg.de
https://www.ak-brandenburg.de/